Roadmap 1.1
Menschenrechtliche Textanalyse mit AEMR-Grundmatrix, Kriterienprüfung und D-A-CH-Startumfang
| Feld | Wert |
| Version | 1.1 |
| Stand | 21. Juni 2026 |
| Produktlinie | WP-AG |
| Öffentlicher Name | WP-AG AEMR |
| Startumfang | Europa-orientiert, zunächst D-A-CH: Österreich, Deutschland, Schweiz |
| Langfristige Perspektive | globale Erweiterbarkeit durch Quellen- und Länderprofile |
| UI-Standard | WPAG-UI |
| Status | erweiterte Roadmapfassung nach 1.0 |
1. Änderung gegenüber Version 1.0
Version 1.1 erweitert WP-AG AEMR von einer AEMR-Artikelliste zu einer menschenrechtlichen Kriterienmatrix. Die AEMR bleibt die universelle Grundmatrix. Zusätzlich werden Kriterien wie Würde, Nichtdiskriminierung, Verfahrensfairness, Datenschutz, Kinderrechte, Inklusion, Meinungsfreiheit, Beteiligung, Verhältnismäßigkeit, Transparenz und Abhilfe systematisch prüfbar gemacht.
Neu ist außerdem die klare Trennung zwischen menschenrechtlicher Orientierung, europäisch beziehungsweise national rechtlich relevanten Prüfungen und nicht unmittelbar einklagbaren Best-Practice-Hinweisen.
2. Humanistischer und internationaler Rahmen
WP-AG AEMR wird als visionäres, humanistisch geprägtes Feature verstanden. Es macht Menschenrechte in konkreten Texten sichtbar und unterstützt Organisationen dabei, Sprache, Verfahren und Kommunikation an Würde, Freiheit, Gleichheit, Solidarität, Teilhabe und Verantwortung auszurichten.
Die langfristige Zielrichtung ist global. Der erste belastbare Umsetzungsraum bleibt jedoch Europa mit einer anfänglichen Beschränkung auf D-A-CH. Dadurch kann das Modul früh praktisch nutzbar werden, ohne eine globale rechtliche Reichweite vorzutäuschen.
3. Startumfang: Europa, praktisch D-A-CH
Der Startumfang umfasst Österreich, Deutschland und die Schweiz. Die drei Länder erhalten eigene Länderprofile. Diese Profile enthalten nicht nur Quellenlisten, sondern auch Bewertungslogik: Welche Kriterien sind nur menschenrechtlich orientierend, welche sind europäisch relevant, welche haben verfassungsrechtliche oder einfachgesetzliche Bedeutung?
- Österreich: AEMR, EMRK, EU-Grundrechtecharta, österreichischer Grundrechtskanon, Datenschutz-, Gleichbehandlungs-, Vereins- und Schulkontext.
- Deutschland: AEMR, EMRK, EU-Grundrechtecharta, Grundgesetz, AGG, Datenschutz-, Vereins- und Schulkontext.
- Schweiz: AEMR, EMRK, Bundesverfassung, Datenschutz-, Gleichstellungs-, Vereins- und Bildungskontext; keine EU-Grundrechtecharta als innerstaatlicher EU-Layer.
4. Globale Erweiterbarkeit
WP-AG AEMR wird so aufgebaut, dass spätere Länderprofile ergänzt werden können. Die Architektur trennt universelle Kriterien, regionale Rechtsräume, nationale Profile und thematische Quellen. Dadurch kann das Modul später von D-A-CH auf weitere europäische Staaten, danach auf größere internationale Kontexte erweitert werden.
- universelle AEMR-Grundmatrix
- thematische UN-Konventionen
- regionale Menschenrechtssysteme
- nationale Grundrechts- und Rechtsquellen
- Soft-Law- und Best-Practice-Quellen
- frei pflegbare Quellenregistratur
5. Menschenrechtliche Kriterienmatrix
Die Kriterienmatrix ist der Kern von Version 1.1. Sie beantwortet nicht nur die Frage, welcher Artikel berührt ist, sondern woran man im Text erkennt, ob ein menschenrechtliches Prinzip geachtet, gestärkt oder gefährdet wird.
| Kriterium | Prüffrage | Typische Treffer |
| Würde | Wird eine Person als Trägerin eigener Würde behandelt? | Entwürdigung, Bloßstellung, Objektivierung, abwertende Sprache |
| Gleichheit / Nichtdiskriminierung | Wer wird ungleich behandelt oder ausgeschlossen? | Gruppenabwertung, Normalitätsannahmen, ungerechtfertigte Differenzierung |
| Verfahrensfairness | Gibt es Anhörung, Begründung und neutrale Prüfung? | Vorwurf ohne Gehör, Sanktion ohne Verfahren, unklare Zuständigkeit |
| Unschuldsvermutung / Vorverurteilung | Wird ein Verdacht als Tatsache dargestellt? | Schuldzuschreibung, Rufschädigung, fehlende Klärung |
| Privatheit / Datenschutz / Rufschutz | Werden personenbezogene Informationen zweckwidrig offengelegt? | Namen, sensible Daten, Mitgliedschaft, Familie, Gesundheit, Weltanschauung |
| Kinderrechte | Wird das Kind geschützt, gehört und altersangemessen behandelt? | Beschämung, fehlende Anhörung, fehlende Schutzperspektive |
| Inklusion / Barrierefreiheit | Sind Teilhabe und angemessene Zugänge berücksichtigt? | defizitäre Sprache, fehlende Barrierefreiheit, Ausschluss |
| Meinungsfreiheit und Verantwortung | Wird Kritik geschützt und Herabsetzung begrenzt? | Einschüchterung, Diffamierung, Hassrede, Unterdrückung legitimer Kritik |
| Vereinigung / Beteiligung | Werden Mitgliedschaft, Mitwirkung und Minderheitenrechte geachtet? | Ausschluss, Stimmrechtsentzug, blockierte Partizipation |
| Verhältnismäßigkeit | Ist ein Eingriff geeignet, erforderlich und angemessen? | Übermaß, fehlender legitimer Zweck, mildere Mittel nicht geprüft |
| Transparenz / Abhilfe | Gibt es Begründung, Beschwerde und Korrektur? | fehlende Ansprechstelle, keine Berichtigung, keine Frist, keine Dokumentation |
| Menschenrechtsbildung | Fördert der Text Verständnis, Toleranz und Rechtebewusstsein? | positive Umsetzung, Dialogfähigkeit, faire Konfliktkultur |
6. Umsetzbarkeit und Einklagbarkeit
WP-AG AEMR darf nicht pauschal behaupten, dass ein Text rechtswidrig ist. Stattdessen unterscheidet das Plugin mehrere Verbindlichkeitsstufen. Dadurch wird die Analyse präziser und rechtlich vorsichtiger.
| Ebene | Bedeutung im Plugin | Ausgabeformulierung |
| AEMR | universelle menschenrechtliche Orientierung; nicht als unmittelbare nationale Rechtsdurchsetzung formulieren | „menschenrechtlich relevant / AEMR-Bezug“ |
| UN-Konventionen | thematische völkerrechtliche Verpflichtungen, je nach Ratifikation und nationaler Umsetzung | „menschenrechtlicher Vertrag / thematisch einschlägig“ |
| EMRK / EMRK-Zusatzprotokolle | in Europa besonders relevant; für AT/DE/CH zentrale einklagbare Menschenrechtsquelle | „EMRK-relevant / potenziell rechtlich überprüfbar“ |
| EU-Grundrechtecharta | für Österreich und Deutschland bei Durchführung von Unionsrecht relevant; nicht für die Schweiz | „EU-Grundrechtecharta-relevant“ |
| Nationale Verfassung / Grundrechte | länderspezifische Grundrechte und Rechtsschutzwege | „national grundrechtlich relevant“ |
| Einfachgesetzliches Recht | Datenschutz-, Schul-, Vereins-, Gleichbehandlungs-, Persönlichkeits- oder Medienrecht | „mögliche einfachgesetzliche Relevanz“ |
| Soft Law / Best Practice | nicht zwingend einklagbar, aber für Qualität, Governance und Kultur relevant | „Best-Practice-Hinweis“ |
Die Standardformel lautet: „Diese Textstelle berührt ein menschenrechtliches Kriterium. Die rechtliche Verbindlichkeit hängt vom Kontext, Staat, Rechtsgebiet und anwendbaren Rechtsrahmen ab.“
7. Länderprofil Österreich
Das österreichische Profil verbindet AEMR-Kriterien mit EMRK, EU-Grundrechtecharta und österreichischen Grundrechtsquellen. Der österreichische Grundrechtskanon ist historisch gewachsen; zentrale Quellen sind Staatsgrundgesetz, B-VG und EMRK. Für Österreich ist besonders wichtig, dass die EMRK verfassungsrechtlich eine herausgehobene Rolle spielt.
- Würde und Gleichheit: Prüfung auf Herabsetzung, Ungleichbehandlung und Diskriminierung.
- Verfahrensfairness: Prüfung von Anhörung, Begründung, Zuständigkeit und Beschwerdemöglichkeit.
- Datenschutz und Rufschutz: Prüfung von Zweckbindung, Datenminimierung, sensiblen Informationen und öffentlicher Bloßstellung.
- Vereinskontext: Prüfung von Mitgliedschaft, Stimmrecht, Ausschluss, interner Demokratie und Minderheitenpositionen.
- Schulkontext: Prüfung von Kindeswohl, pädagogischer Verhältnismäßigkeit, Dokumentation und Anhörung.
8. Länderprofil Deutschland
Das deutsche Profil verbindet AEMR, EMRK, EU-Grundrechtecharta und Grundgesetz. Im deutschen Kontext sind Menschenwürde, allgemeine Handlungsfreiheit, Gleichheit, Glaubens- und Gewissensfreiheit, Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und Rechtsschutz zentrale Ankerpunkte.
- Menschenwürde als besonders starkes Leitkriterium.
- Gleichheit und Nichtdiskriminierung als Prüfmatrix für Sprache, Ausschluss und Zugang.
- Meinungsfreiheit in Balance mit Persönlichkeitsrecht, Rufschutz und Schutz vor Herabsetzung.
- Rechtsschutz und faires Verfahren als Kriterien für Maßnahmen, Beschlüsse und Sanktionen.
- AGG- und Datenschutzbezüge als Zusatzprofile für Organisationen und öffentliche Kommunikation.
9. Länderprofil Schweiz
Das schweizerische Profil verbindet AEMR, EMRK und Bundesverfassung. Für die Schweiz sind Menschenwürde, Rechtsgleichheit, Schutz der Privatsphäre, Verfahrensgarantien, Meinungs- und Informationsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und die Bindung staatlicher Aufgaben an Grundrechte besonders relevant.
- Schweizer Bundesverfassung als zentrale nationale Grundrechtsquelle.
- EMRK als europäischer Menschenrechtsrahmen.
- kein EU-Grundrechtecharta-Layer als innerstaatlicher EU-Anwendungsrahmen.
- besonderes Augenmerk auf Verfahrensgarantien, Privatsphäre, Gleichbehandlung und Teilhabe.
- Vereins- und Bildungsbezüge als praxisnahe Kontextmodule.
10. Quellen- und Kriterienlayer
Die Analyse trennt Quellen- und Kriterienlayer. Ein Treffer kann gleichzeitig mehrere Ebenen berühren, zum Beispiel AEMR, EMRK, EU-Grundrechtecharta und nationales Recht. Die Ausgabe muss diese Ebenen klar sichtbar machen.
| Quellenebene | Startquellen für Roadmap 1.1 |
| Universal | Allgemeine Erklärung der Menschenrechte; zentrale UN-Menschenrechtsinstrumente des OHCHR. |
| Europa | Europäische Menschenrechtskonvention und Zusatzprotokolle; EU-Grundrechtecharta. |
| Österreich | Staatsgrundgesetz 1867, B-VG, EMRK im Verfassungsrang, Datenschutz- und Gleichbehandlungsrecht, Vereins- und Schulrecht als Kontextquellen. |
| Deutschland | Grundgesetz, insbesondere Menschenwürde, Gleichheit, Freiheitsrechte, Rechtsschutz; AGG, Datenschutzrecht und Vereins-/Schulkontexte. |
| Schweiz | Bundesverfassung, insbesondere Menschenwürde, Rechtsgleichheit, Schutz der Privatsphäre, Verfahrensgarantien, Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit; Datenschutz- und Gleichstellungsrecht. |
| Organisationen / Governance | UN Guiding Principles on Business and Human Rights als Best-Practice-Logik für Verantwortung, Sorgfalt und Abhilfe. |
11. Ausgabe- und Risikologik
Die Ergebnistabelle erhält zusätzliche Spalten: Kriterium, Rechtsraum, Verbindlichkeitsstufe, Länderprofil, Quelle, Begründung, Risikostufe und Handlungsvorschlag.
- Menschenrechtlich relevant: Bezug zur AEMR oder zu allgemeinen Kriterien.
- Europäisch relevant: EMRK oder EU-Grundrechtecharta berührt.
- National relevant: AT/DE/CH-Grundrechte oder einfachgesetzliche Normen möglicherweise berührt.
- Best Practice: keine unmittelbare Rechtsbindung, aber menschenrechtlich und organisatorisch sinnvoll.
- Unklar: Kontext oder Rechtsraum fehlt; weitere Prüfung erforderlich.
12. WPAG-UI-Umsetzung
Version 1.1 bleibt vollständig im WPAG-UI-Standard. Neu sind Karten und Filter für Rechtsraum, Verbindlichkeit und Länderprofil.
- Kartenreihe: Text prüfen, Kriterienmatrix, AEMR-Artikel, Länderprofile, Quellen, Berichte, Einstellungen, Hilfe.
- Statusfilter: positiv, Hinweis, Risiko, kritisch, Best Practice, rechtlich zu prüfen.
- Länderfilter: AT, DE, CH, Europa, Global.
- Verbindlichkeitsfilter: Orientierung, Vertrag, EMRK, EU, national, einfachgesetzlich, Soft Law.
- Exportkarte: TXT | CSV | PDF in fester Reihenfolge.
13. Datenschutz und lokale Kontrolle
Weil eingegebene Texte sensible personenbezogene, politische, weltanschauliche, schulische oder vereinsinterne Informationen enthalten können, bleibt lokale Kontrolle verbindlich. Standardmäßig werden Texte nicht gespeichert und nicht an externe Dienste übertragen. Externe KI- oder API-Analyse darf nur nach ausdrücklicher Aktivierung erfolgen.
14. Entwicklungsplan ab Version 1.1
1. 1.1: Kriterienmatrix, D-A-CH-Startscope, Verbindlichkeitslogik und Quellenlayer definieren.
2. 1.2: Datenmodell für Kriterien, Artikel, Länderprofile, Quellen und Verbindlichkeitsstufen erstellen.
3. 1.3: UI-Entwurf für Länderwahl, Kriterienfilter, Risikoausgabe und Exportberichte ausarbeiten.
4. 1.4: Österreich-Profil detaillieren: Grundrechte, EMRK, EU-Grundrechtecharta, Datenschutz, Verein, Schule.
5. 1.5: Deutschland-Profil detaillieren: Grundgesetz, EMRK, EU-Grundrechtecharta, AGG, Datenschutz, Verein, Schule.
6. 1.6: Schweiz-Profil detaillieren: Bundesverfassung, EMRK, Datenschutz, Gleichstellung, Verein, Bildung.
7. 1.7: Quellenregistry und Aktualisierungshinweise einbauen.
8. 1.8: Prototyp der Analyseausgabe und Exporte TXT | CSV | PDF.
9. 2.0: stabile D-A-CH-Erstfassung mit menschenrechtlicher Kriterienanalyse.
15. Beispielausgabe
Eingabetext: „Ein Kind erhält einen Klassenbucheintrag, weil ein anderes Kind ein Fehlverhalten gemeldet hat. Die Lehrperson hat den Vorfall nicht gesehen. Das betroffene Kind wurde nicht angehört.“
- AEMR: Würde, Gleichheit, faires Verfahren, Rufschutz, Bildung.
- Kriterien: Verfahrensfairness, Vorverurteilung, Rufschutz, Kinderrechte, Verhältnismäßigkeit.
- Europa: EMRK-Grundgedanken zu faires Verfahren, Privatleben, wirksame Beschwerde; im Schulkontext nur kontextabhängig rechtlich einzuordnen.
- D-A-CH: länderspezifische Prüfung nach Schulrecht, Datenschutzrecht und nationalem Rechtsschutz erforderlich.
- Ausgabe: Risiko wegen fehlender Anhörung und unklarer Trennung zwischen Meldung, Verdacht und festgestelltem Sachverhalt.
16. Kurzbeschreibung für Website oder Plugin-Verzeichnis
WP-AG AEMR prüft Texte auf menschenrechtliche Bezüge, Risiken und positive Umsetzungen. Grundlage ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, erweitert durch eine Kriterienmatrix für Würde, Gleichheit, Nichtdiskriminierung, Verfahrensfairness, Datenschutz, Kinderrechte, Inklusion, Beteiligung, Verhältnismäßigkeit, Transparenz und Abhilfe. Die erste Umsetzungsphase konzentriert sich auf D-A-CH und unterscheidet zwischen Orientierung, europäischer Menschenrechtsrelevanz, nationaler Grundrechtsrelevanz, einfachgesetzlicher Relevanz und Best Practice. Die Analyse dient der Orientierung, Bildung und Reflexion und ersetzt keine Rechtsberatung.
17. Quellenbasis für Version 1.1
Die Quellenbasis wird in der Implementierung als strukturierte Source Registry gepflegt. Für die Roadmap 1.1 sind insbesondere folgende Quellenebenen vorgesehen:
- Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Vereinte Nationen.
- OHCHR: Core International Human Rights Instruments and Treaty Bodies.
- Europäische Menschenrechtskonvention und Zusatzprotokolle, Europarat / EGMR.
- Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Amtsblatt der Europäischen Union / EUR-Lex.
- Österreich: Bundeskanzleramt, RIS, Staatsgrundgesetz, B-VG, EMRK-Verfassungsrang, Datenschutz- und Gleichbehandlungsrecht.
- Deutschland: Grundgesetz, gesetze-im-internet.de, AGG, Datenschutzrecht.
- Schweiz: Bundesverfassung, Fedlex, Datenschutz- und Gleichstellungsrecht.
- UN Guiding Principles on Business and Human Rights für organisatorische Verantwortung, Sorgfalt und Abhilfe.
18. Zusammenfassung
WP-AG AEMR 1.1 entwickelt das Modul zu einem international anschlussfähigen, humanistisch geprägten Menschenrechts-Check für Texte weiter. Die AEMR bleibt die universelle Grundlage, wird aber durch Kriterienmatrix, D-A-CH-Länderprofile und Verbindlichkeitslogik ergänzt.
Das Plugin soll sichtbar machen, ob Texte Menschenrechte achten, stärken oder gefährden. Es unterscheidet sorgfältig zwischen moralisch-menschenrechtlicher Orientierung, europäischer und nationaler rechtlicher Relevanz sowie Soft-Law- und Best-Practice-Hinweisen.
Der Start mit D-A-CH macht die erste Umsetzung realistisch. Die modulare Quellen- und Länderarchitektur hält den Weg für eine spätere globale Erweiterung offen.

